Beitragsordnung
§1 Grundsatz
Die Beitragsordnung weist die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Gebühren aus. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
§2 Beschlüsse
Auf Antrag des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung die Beitragsordnung.
§3 Mitgliedsbeiträge
Grundbeitrag: aktive Mitgliedschaft 16,00 €/ Jahr
Grundbeitrag: passive Mitgliedschaft 13,00 €/ Jahr
Gruppenbeitrag: 45 Minuten Wassergymnastik/ Aquajogging 75,00 €/ Jahr
Gruppenbeitrag: 45 Minuten Hallengymnastik 50,00 €/ Jahr
Gruppenbeitrag: 60 Minuten Nordic Walking 65,00 €/ Jahr
Gruppenbeitrag: 75 Minuten Tanzsport 80,00 €/ Jahr
Gruppenbeitrag: 90 Minuten Hatha Yoga 195,00 €/ Jahr
Gruppenbeitrag: Wandern/ Radsport 20,00 €/Jahr
1. Der Beitrag wird per SEPA Lastschriftmandat zum Fälligkeitstermin eingezogen. Ein Recht zum Widerspruch gegen die Lastschrift besteht innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab dem Einzug des Beitrages. Bei Neumitgliedern wird der Beitrag nach Eintrittsdatum anteilmäßig erhoben.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
3. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung beim Landessportbund NRW, die sogenannte Sporthilfe, enthalten.
§4 Gebühren
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Kursgebühren werden vom Vorstand festgelegt
1. Kursangebote finden nicht regelmäßig statt. Sie werden jeweils angekündigt.
2. Kursangebote erstrecken sich über 10 Trainingseinheiten zu je 1 Stunde.
3. Kursangebote können von Mitgliedern als auch von Vereinsfremden genutzt werden.
4. In der Kursgebühr ist für Vereinsfremde die Sportversicherung bei der ARAG enthalten.
§5 Sonstiges
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Sport statt.
Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 15.04.2019
Der Vorstandsvorsitzende
Christian Sternberg